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           Wer kann bei der Tafel einkaufen?

Bei der Tafel können alle Menschen einkaufen, die Sozialleistungen oder ein vergleichbares Einkommen beziehen. Für den Einkauf muss ein Tafelausweis beantragt werden.

 

 Wo kann ein Tafelausweis beantragt werden?

Tafel Erbach-Michelstadt e.V.

Stadtring 88
64720 Michelstadt

Tel.: 06061 – 703508

 Dienstags 9:00 - 12 Uhr

 

Welche Unterlagen müssen für einen Tafelausweis vorgelegt werden?

      Für einen Antrag zur Ausstellung eines Einkaufsausweises bei der Tafel Erbach-Michelstadt e.V.  sind alle Einkommensnachweise vollständig vorzulegen. Wie z.B.:

      Arbeitslosengeld II oder XII – Bescheid
      Rentenbescheid
      Wohngeldbescheid
      Bescheid Kindergeld/-zuschlag
      Nachweis über Unterhaltszahlungen
      Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, aller im Haushalt lebenden Personen
      BAföG- Bescheid
      Bescheid Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

      Weiter vorzulegen sind ein Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung.

 Wo wird der Folgeantrag gestellt?

Sie sind bereits Kunde bei der Tafel und möchten Ihren Tafelausweis verlängern? Dies können Sie Dienstags von 9:00 - 12:00 Uhr bei der Tafel direkt erledigen. Dafür benötigen Sie Ihren aktuellen Sozialbescheides (mit Berechnungsbogen) oder sonstige Unterlagen (siehe oben). Vor Ort füllen sie einfach einen Folgeantrag aus und geben Ihre vollständigen Unterlagen im Tafelbüro ab.

Pro Haushalt ist nur 1 Person berechtigt, Waren bei der Tafel „einzukaufen“!

Wer der Vorlage der vollständigen Nachweise nicht nachkommt oder nachgekommen ist, hat keinen Anspruch auf einen Einkaufsausweis!
Ausgestellte Ausweise werden gegebenenfalls wieder eingezogen!

 

Einkommensgrenzen:

Für Kunden, die weder Bürgergeld, SGB12, Asylbewerberleistungen noch Wohngeld etc. erhalten, gelten folgende Einkommensgrenzen:

1.020,-- € Ein-Personen-Haushalt
1.220,-- € Alleinerziehend mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind
1.575,-- € Zwei-Personen-Haushalt und für jeden Haushaltsangehörigen bis 14 Jahre 370,-- €, ab 14 bis 25 Jahre (im Haushalt lebend): 400,-- €
     50,-- € Zuschlag je Person ab dem 60. Lebensjahr mit Behinderung (70 %) oder Frührente